Nicht selten klicken im Sexualstrafrecht die Handschellen und der Beschuldigte wird entgegen der Unschuldsvermutung festgenommen…
Nicht selten klicken im Sexualstrafrecht die Handschellen und der Beschuldigte wird entgegen der Unschuldsvermutung festgenommen. Oft ist der Grund der Verdacht einer Vergewaltigung.
Nun heißt es für den Beschuldigten und die Angehörigen richtig zu handeln !
Machen Sie keine vorschnellen Angaben ! Sie wissen nicht was Ihnen im Detail vorgeworfen wird.
Suchen Sie sich selber Ihren Strafverteidiger aus – auf den sie ein zwingendes Recht haben – und lassen Sie sich nicht irgendeinen beiordnen.
Bewahren Sie Ruhe, auch wenn dieser Moment unerträglich erscheint und sagen Sie bis zum ersten Gespräch mit dem Anwalt Ihres VERTRAUENS nichts !
Der Strafverteidiger wird Sie dann vor dem Haftrichter vertreten und die richtigen Anträge stellen, er wird Kontakt mit Ihrer Familie aufnehmen und alles in die Wege leiten, um sie aus der Untersuchungshaft herauszuholen. Oftmals ist auch hier auch ein Mittel eine Kaution zu stellen oder in die Haftbeschwerde zu gehen. Das jeweilige Vorgehen kann nur am Einzelfall entschieden werden.
Oftmals bekommt der Beschuldiget das erste Mal von dem Verdacht gegen ihm mit, wenn es morgens an der Tür klingelt und die Polizei…
Oftmals bekommt der Beschuldiget das erste Mal von dem Verdacht gegen ihm mit, wenn es morgens an der Tür klingelt und die Polizei die Wohnung durchsuchen möchte.
Lassen Sie sich unbedingt vorher den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Ohne Beschluss gewähren Sie freundlich keinen Zutritt.
Achten Sie darauf, dass nur die im Durchsuchungsbeschluss aufgeführten Räumlichkeiten durchsucht werden und keine weiteren.
Seien Sie freundlich aber sagen Sie kein Wort zu den Vorwürfen. Seien Sie sicher, dass alles was Sie tun oder sagen von einem der Beamten vermerkt wird.
Wichtig: Ihren PIN oder Passwort müssen Sie NICHT herausgeben. Egal was man Ihnen vor Ort sagt. Für Sie gilt der übergeordnete – nemo tenetur se ipsum accusare – Grundsatz. D.h. Sie müssen sich nicht selbst belasten du auch nichts tun, was zu einer – möglichen – Überführung führen kann. Dazu zählt natürlich auch Zugriff auf Ihren Daten zu verschaffen.
Und wissen Sie tatsächlich noch was irgendwann, irgendwer Ihnen mal per whattsapp geschickt hat ??
Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität. Durch den Wandel der Sexualmoral…
Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität. Durch den Wandel der Sexualmoral ist auch das Sexualstrafrecht dem Wandel unterworfen.
Zum Sexualstrafrecht zählen neben den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung auch der Besitz von kinderpornografischen Schriften und Exhibitionismus.
Das Sexualstrafrecht ist ein sensibles Thema, bei dem Betroffene Ihre Rechte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger prüfen und verteidigen lassen sollten.
Seit den Reformen 2017 – „Nein heißt Nein“ und 2020 ist die Gefahr der Bestrafung gestiegen. Seit Juli 2020 ist der Besitz von „einem“ kinderpornographischen Bild ein Verbrechen und wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr bestraft.
Zum sexuellen Missbrauch gehören dieser von Schutzbefohlenen § 174 StGB, Kindern § 176 StGB und Jugendlichen § 182 StGB…
Zum sexuellen Missbrauch gehören dieser von Schutzbefohlenen § 174 StGB, Kindern § 176 StGB und Jugendlichen § 182 StGB.
Jugendliche (Personen zwischen 14 und 17 Jahren) unterstehen einem besonderen Schutz (§ 182 StGB), jedoch schreibt ihnen der Gesetzgeber auch einen gewissen Grad an sexueller Selbstbestimmung zu. Bei der Frage, ob sexueller Kontakt mit Jugendlichen strafbar ist, kommt es unter anderem darauf an, wie alt Täter und Opfer zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlungen waren.
Sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) gelten als Kindesmissbrauch. Sowohl die Ausführung einer sexuellen Handlung an einem Kind als auch die Veranlassung zu einer solchen, sind strafbar. Es kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren drohen.
Für die Begründung der Strafbarkeit nach § 174 StGB muss der Täter eine sexuelle Handlung mit Körperkontakt an einer – ihm schutzbefohlenen – Person vorgenommen haben oder von dieser an sich vornehmen lassen. Auch die Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Schutzbefohlenen ist strafbar.
Egal ob Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Übergriff, sobald der Vorwurf eines Sexualdelikts nach § 177 StGB im Raum steht…
Egal ob Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Übergriff, sobald der Vorwurf eines Sexualdelikts nach § 177 StGB im Raum steht, ist höchste Alarmbereitschaft geboten. Schon der Verdacht kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Beschuldigten haben. Auch ein späterer Freispruch kann in vielen Fällen diese Schäden nicht mehr vollständig kompensieren. Aus diesem Grund müssen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht besonders ernst genommen werden und es sollte möglichst frühzeitig ein spezialisierter Strafverteidiger kontaktiert werden, um die Schäden so gering wie möglich zu halten.
Im Sexualstrafrecht heißt es oftmals „Aussage gegen Aussage“. Das bedeutet, es mangelt häufig an Beweisen. Umso wichtiger ist es, dass der Rechtsanwalt ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie aufweist. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass allein basierend auf der Aussage des vermeintlichen Opfers eine Verurteilung erfolgt. Sobald ein aussagepsychologisches Gutachten angefertigt werden muss, muss der Anwalt neben den juristischen Fragen auch die psychologischen Fallstricke kennen und entsprechend gegenwirken. Dies ist nur durch langjährige Erfahrung und Spezialisierung möglich.
Beim Vorwurf der Vergewaltigung sollten Sie besonders auf die Wahl Ihrer Verteidigung achten. Fehler lassen sich später schwer „reparieren“.
Wer pornographisches Material an Personen…
Wer pornographisches Material an Personen unter 18 Jahren anbietet kann mit zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. § 184 StGB.
NICHT unter einem Jahr (Verbrechen) wird bestraft, wer einen kinder- jugendpornographischen Inhalt besitzt, erwirbt oder verbreitet.
Kinder- Jugendpornographische Schriften sind Darstellungen von Jugendlichen (Jugendpornografie in Form von Bildern, Videos oder Audiodateien, ggf. sogar in fiktiver Form bei Comics, Romanen oder Computerspielen), die einen sexuellen, pornographischen Inhalt wiedergeben.
ACHTUNG: hierzu gehört alles. Auch sog. „Spassmails“ über facebookmessanger, whatsappgruppen etc. Hier ist absolut „Schluss mit lustig“, da dieser Verbrechenstatbestand nicht eingestellt werden kann.
Wird wegen solchem Verdacht durchsucht, bietet es sich an, sofort einen Strafverteidiger zu anzurufen.
Als Strafverteidiger kann nur geraten werden keinen PIN und PASSWORT herauszugeben, auch wenn man Ihnen ankündigt, dass dies Entsperrung mit Kosten verbunden sind. Bewahren Sie einen ruhigen Kopf und hören Sie auf Ihren Verteidiger. Die wissen was zu tun ist.

